Mi 25. Mär 2015, 17:13 von Hoi Neuling
Ich sag ja nicht, dass er/sie es nicht machen soll. Doch bisher gibt es keine Berechtigungsgrundlage dazu, da noch überhaupt keine Auswertung vorliegt.
Sollte die Auswertung der Datenrecorder, die Untersuchung der "Opfer" und entsprechender Unterlagen (z. B. nicht richtige Wartung o.ä.) entsprechende Berechtigungsgrundlagen für weitere Ermittlungen schaffen, ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, dass weitere Ermittlungen aufgenommen werden.
Aber vorher doch nicht. Der/Die soll doch erstmal seinen/ihren bisherigen Aktenberg welcher sich auf dem Schreibtisch türmt abarbeiten, bevor wieder was angefangen und nicht beendet wird.
Aber bevor wir uns zu sehr versteifen, warten wir doch lieber mal ab, was die Auswertungen bringen. Hoffe sie bringen ein wenig Licht ins Dunkel. Vor allem hoffe ich, das die Angehörigen nicht allzulange auf die Folter gespannt werden, damit sie sich in Würde verabschieden können.