So 24. Mai 2015, 15:13 von Soldberg
Die Forumsregeln sind eine nette Hilfestellung, um nun auch einen gewissen rechtlichen "roten Faden" zu haben... Allerdings müsste vielleicht noch einmal der Ausdruck etwas überdacht werden... Punkt 3d: "Mit der Veröffentlichung eines Beitrags im „Streitmacht-Forum“ tritt der Betragsersteller jegliche Rechtsansprüche verbunden mit dem Urheberrecht an die Betreiber des „Streitmacht-Forums“ ab"
Zum einen, welche Rechte sollen nach dem Posten eine Beitrages an das Streitmacht-Forum abgetreten und warum? Also auf welcher rechtlichen Grundlage wollt ihr hier die Rechte eines Beitragserstellers schmählern? Auch interessant, welche Folgen sich für den Beitragsersteller daraus ergeben...
Letzten Endes bezweifle ich ohnehin, ob das rechtlich so passt, was ihr da "fabriziert" habt... Es gibt nämlich einen kleinen, aber gewaltigen Unterschied zwischen Rechte abgeben (was ihr jetzt stehen habt) und einem dem Forum einzuräumenden (Mit)nutzungsrecht... Auch ist die derzeitige Formulierung etwas dolle unglücklich und missverständlich... Das Urheberrecht selber verbleibt natürlich beim Urheber und kann nicht wie geschrieben an die Betreiber des Streitmachtforums übergehen...
Auch sollte definiert werden, was alles unter einem Beitrag zählt... Ist damit "nur" ein Text gemeint oder gelten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Mods/ Uploads als Beitrag?
Ich denke, die Forenregeln sind noch etwas verbesserungsbedürftig...
LG Arne
