Beitrag Do 17. Jan 2019, 11:38

Panzerkampfabzeichen

Das Panzerkampfabzeichen


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Das Panzerkampfabzeichen wurde am 20.12.1939 von Generaloberst (später: Generalfeldmarschall) Walther von Brauchitsch gestiftet. Zunächst trug es die Bezeichnung Panzerkampfwagenabzeichen, wurde jedoch ein Jahr später umbenannt. Es handelte sich um eine Auszeichnung für Angehörige der Panzer- sowie deren Unterstützungstruppen.

Stiftungsverfügung vom 20.12.1939, welche am 27.12.1939 im Heeresverordnungsblatt veröffentlicht wurde:
"Ich genehmige die Einführung des Panzerkampfwagenabzeichens nach dem mir vorgelegten Muster. Berlin, den 20. Dezember 1939.
Der Oberbefehlshaber des Heeres von Brauchitsch, Generaloberst"

Es gab zwei Ausführungen. Zuerst wurde das Panzerkampfabzeichen in Silber gestiftet, welches an Soldaten verliehen werden konnte, die sich als Panzerbesatzung aktiv an drei verschiedenen Kampfeinsätzen und an drei unterschiedlichen Tagen bewährt hatten.

Als „Anerkennung der in vielen Sturmangriffen gezeigten Bewährung aller Teile des Heeres und als Ansporn vollsten Einsatzes des einzelnen Mannes“ stiftete von Brauchitsch am 01.06.1940 das Panzerkampfabzeichen in Bronze. Ein Soldat, der an drei verschiedenen Sturmangriffen mit der Waffe in vorderster Stellung einbrechend teilnahm, erfüllte die nötigen Verleihungsbestimmungen, um entsprechend ausgezeichnet zu werden.

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Major der Panzertruppe mit Ritterkreuz, EK und weiteren Orden. Das Panzerkampfabzeichen
ist an der linken Tasche der Uniform zu erkennen.



Getragen wurde es in und außer Dienst auf der linken Brustseite der Uniform.

Insgesamt wurden ca. 22.000 Panzerkampfabzeichen in Silber und ca. 12.550 Abzeichen in Bronze verliehen. Verleihungen konnten zuerst ausschließlich von Divisionskommandeuren durchgeführt werden, ab dem 09.09.1942 hatten jedoch auch Bataillonskommandeure die Berechtigung dazu.

Durch den Verlauf des 2. Weltkrieges entstand die Notwendigkeit, höhere Stufen für das Abzeichen zu schaffen, da immer mehr Soldaten der Panzertruppen die Verleihungsbedingungen übererfüllten. Aus diesem Grunde verfügte das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) am 22.06.1943 die Einführung mehrerer Stufen.

1. Stufe: Panzerkampfabzeichen
2. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 25
3. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 50
4. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 75
5. Stufe: Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 100

Von da an wurde das Panzerkampfabzeichen in Silber ausschließlich an Besatzungen der Panzereinheiten und das Abzeichen in Bronze an Besatzungen der Panzerspäheinheiten verliehen.

Verleihungsbestimmung vom 20.12.1939 (Absätze 1, 2, 3, 4 und 9)
"1. Das Panzerkampfwagenabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Panzereinheiten verliehen werden, die sich ab 01.01.1940 als Panzerkampfwagen- bzw. Panzerbefehlswagen-Kommandanten, Panzerschütze, Panzerführer, Panzerfunker bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf selbst beteiligt haben muss.

2. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gemäß H. A. O./Heeres-Anzugs-Ordnung/-H. Dv. 122 - Absch. B. Nr. 28 Trageweise B) in und außer Dienst getragen.

3. Das Panzerkampfwagenabzeichen besteht aus einem ovalen Eichenlaubkranz, in dem sich ein Panzerkampfwagen befindet; auf dem oberen Teil des Eichenlaubkranzes ist das Hoheitszeichen der Wehrmacht angebracht.

4. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird durch die Kommandeure der Panzer-Division verliehen.
[...]
9. Der Besitz des Weltkriegs-Panzerkampfwagenabzeichens entbindet nicht von der Erfüllung der unter 1. für das Panzerkampfwagenabzeichen gestellten Bedingungen."

Änderungen der Verleihungsrichtlinien des Oberkommandos des Heeres (OKH) vom 31.12.1942
"Kradmelder der Panzereinheiten können die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie, in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer mitfahrend, sich unter unmittelbarer feindlicher Waffeneinwirkung an drei verschiedenen Kampftagen bewähren.

Angehörigen von Instandsetzungstrupps der Panzereinheiten können die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie sich in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an drei verschiedenen Kampftagen bewähren."

Ferner konnte laut einer Verfügung des OKH vom 31.01.1943 das Panzerkampfabzeichen in Silber an Angehörige der Panzernachrichten-Abteilungen verliehen werden, wenn sie die Anforderungen im 1. Abschnitt erfüllten.

Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 22.06.1943 (Abschnitt 1, 2, 3, 4 und 8)
"1. Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer Stufen zum Panzerkampfabzeichen genehmigt.

2. Die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen werden nach besonderem Muster mit der Zahl 25 in der II. Stufe, der Zahl 50 in der III. Stufe, der Zahl 75 und 100 in der IV. Stufe gefertigt.

3. Es kann verliehen werden nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II. Stufe, nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III. Stufe, nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV. Stufe, und zwar das Panzerkampfabzeichen in Silber an Panzerbesatzungen der Panzereinheiten, das Panzerkampfabzeichen in Bronze an Panzerbesatzungen der Panzerspäheinheiten, das Sturmabzeichen (allg.) an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten der Panzerjäger-Abteilungen (Sf.). Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.

4. Es darf nur ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigen Stufen verbleiben jedoch zur Erinnerung.

8a. Die Einsatztage für die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen und zum Sturmabzeichen (allg.) sind ab 1.7.1943 anzurechnen; für bereits verliehene Infanterie-Sturmabzeichen, Panzerkampfabzeichen oder Sturmabzeichen (allg.) werden jedoch drei Einsatztage aus der Zeit vor dem 1.7.1943 ohne weiteren Nachweis angerechnet.

8b. Außerdem können, um den bewährten alten Frontkämpfer hervorzuheben, bei ununterbrochenem Einsatz im Osten oder in Afrika nach dem 22.6.1941 von 15 Monaten bis zu 25 Einsatztage, von 12 Monaten bis zu 15 Einsatztage, von 8 Monaten bis zu 10 Einsatztage, nach durch gewissenhafter Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden. Kommando, Verwundung (Erfrierung) oder bis zu einem Viertel der vorgesehenen Fristen gilt nicht als Unterbrechung des Einsatzes.

8c. Der Div.Kdr. kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegenheit zum anrechnungsfähigen Einsatz mehr gegeben ist, die höheren Stufen zum Panzer-Kampfabzeichen oder zum Sturmabzeichen (allg.) verleihen. Hierbei muss der zu Beleihende für den Erwerb der II. Stufe mindestens 18 Einsatztage, der III. Stufe mindestens 35 Einsatztage, der IV. Stufe mindestens 60 Einsatztage nachweisen."

Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 01.12.1944
Panzerjägerverbände, die mit nachstehenden Panzerjägerwaffen ausgerüstet sind: Jagdpanzer 38, Jagdpanzer IV, Jagdpanther, Jagdtiger, Sturmgeschütz III und IV erhalten das Panzerkampfabzeichen in Silber. Die übrigen Panzerjägereinheiten erhalten wie bisher das Sturmabzeichen (allg.)."

Abmessungen:
Panzerkampfabzeichen in Bronze / Silber: 61x42 mm
Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 25 und 50: 48x62 mm
Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl 75 und 100: 51x60 mm

Material und Entwurf:
Panzerkampfabzeichen in Bronze / Silber: zunächst Buntmetall, später Feinzink
Panzerkampfabzeichen mit Einsatzzahl: Feinzink

Der Kunstmaler und Gebrauchsgrafiker Wilhelm E. Peekhaus aus Berlin lieferte den künstlerischen Entwurf zu dieser Auszeichnung. Hergestellt wurde sie zunächst von der Firma C. E. Juncker.

Laut Ordensgesetz („Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“) vom 26.07.1957 ist das Tragen des Panzerkampfabzeichens ausschließlich ohne nationalsozialistische Symbole gestattet.

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Panzerkampfabzeichen in Silber mit der Einsatzzahl 25 (57er Version).



Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Panzerkampfabzeichen
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/pka.html



Autor: Hans Winter