Beitrag Mi 30. Mär 2016, 10:59

Panzervernichtungsabzeichen


Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer
(kurz: Panzervernichtungsabzeichen)



Panzervernichtungsabzeichen für Einzelabschüsse bis zu 4 Panzern. Ab 5 Panzern wurde das
goldene Panzervernichtungsabzeichen verliehen.



Vorwort


Während des Zweiten Weltkrieges wurde die mobile Kriegsführung das entscheidende Erfolgsrezept, um mit großen Truppenkonzentrationen schnellstmöglich in die Tiefe des gegnerischen Territoriums vorzustoßen und Nachschubräume zu sichern. Einen wesentlichen Anteil daran hatte die Panzerwaffe, die mit anfangs noch kleinen, schwach gepanzerten, mäßig motorisierten und kleinkalibrig bewaffneten Fahrzeugen in das Kampfgeschehen eingriffen. Im weiteren Verlauf des Krieges entwickelten die Achsenmächte wie auch die Alliierten wahre Kolosse, die mit fast 100 Tonnen Gesamtgewicht und mit großkalibrigen Panzerkanonen von 75 mm bis zu 152 mm Kaliber ausgerüstet waren. Da sich auf Grund der Schnelligkeit der vorrückenden Truppen und auch auf Grund des Ausrüstungsstandes oftmals nicht immer geeignete Panzerabwehrwaffen wie Panzerabwehrkanonen und Jagdpanzer in Stellung bringen ließen, waren auch Infanterietruppen oftmals gezwungen, im direkten Angriff (Soldat vs. Panzer) einen zunächst aussichtslos erscheinenden Kampf aufzunehmen. Was noch anfangs als Zwischenlösung angedacht war, entwickelte sich später zum Ende des Krieges zur Normalität. Gezwungenermaßen mussten sogenannte Panzerjagdkommandos, also kleine, motorisierte Gruppen in einer Stärke von 4 bis 50 Soldaten mit speziellen Panzerbekämpfungsmitteln losziehen, um an einer bestimmten Stelle der Front durchgebrochene Panzer anzugreifen.



Panzerfaust und Panzerschreck ausgestellt in der Festung Hohensalzburg Österreich



Die Panzerbekämpfungsmittel bestanden zunächst aus den geballten Ladungen. Hierbei wurden Bündel von 3 bis 6 Handgranaten zusammengebunden. Des Weiteren fanden Brandflaschen, sogenannte Molotowcocktails mit Luntenzündung, Anwendung. Beide Bekämpfungsmittel wurden auf den Panzer bzw. die Kettenlaufräder und Kette oder durch die Panzerluken bzw. auf die hintere Motorraumabdeckung geworfen. Weitaus stärkere Bekämpfungsmittel waren die Panzerminen oder Hafthohlladungen, die teilweise mit Haftmagneten ausgestattet waren. Das Anbringen oder legen dieser Waffen erforderte besonderen Mut und Geschick des Angreifers, musste er sich doch in unmittelbare Nähe eines stehenden oder langsam fahrenden Panzers anschleichen und die Waffe anbringen.

Alle diese Bekämpfungsmittel hatten gemeinsam, dass sich der angreifende Soldat in eine besondere Gefahrenlage begeben musste, da der Panzer entweder durch eigene Panzerfahrzeuge oder Infanterie geschützt wurde. Vorzugsweise erfolgte der Angriff dann auch von der Seite oder von hinten, da hier das eingeschränkte Sichtfeld des Panzers ausgenutzt werden konnte.

Die dabei auftretenden Gefahren konnten zumindest teilweise mit der Panzerbüchse, Gewehrgranate, Panzerfaust und Panzerschreck abgemildert werden, da diese Waffen auch aus einer Deckung heraus abgefeuert werden konnten.


Verleihungskriterien


Laut Bekanntmachung und Stiftungsdatum vom 9. März 1942 wurde das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer (kurz: Panzervernichtungsabzeichen) an Einzelkämpfer in deutschen Kampfverbänden verliehen, die "mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln (Panzerbüchse, Gewehrgranate, geballte Ladung) einen feindlichen Panzerkampfwagen oder sonstiges, feindliches, gepanzertes Fahrzeug im Nahkampf vernichtet oder außer Gefecht gesetzt haben." Eine ergänzende Verfügung vom 18. Dezember 1943 schloss dann auch die Verwendung der Panzerfaust und des Panzerschreck als Nahkampfwaffen ein. Eine rückwirkende Verleihung bis zum 22. Juni 1941 war möglich.



Major des Panzerkorps Großdeutschland bei der Verleihung eines Panzervernichtungsabzeichens
in der Sowjetunion-Südukraine im Mai 1944 vor einem abgeschossenen T-34 Panzer




Verleihungsdokument



Aussehen


Das Abzeichen wurde aus einem rechteckigen, silberfarbenen Aluminiumgespinst (32 mm x 90 mm) hergestellt, das ober- und unterhalb durch etwa 3 mm dicke, eingewirkte, schwarze Stoffstreifen abgegrenzt wurde. In der Mitte befand sich ein aus Blech gestanzter silberfarbener Panzer IV. Getragen wurde das Abzeichen mit Hilfe von drei Splinten oder zwei Splinten und einer Gegenplatte am rechten Oberarm der Uniformjacke. Ein Abzeichen wurde für jeden zerstörten bzw. kampfunfähig gemachten Feindpanzer verliehen und wurde am Ärmel untereinander angebracht. Am 18. Dezember 1943 wurde das Goldene Panzervernichtungsabzeichen gestiftet, das die Vernichtung von 5 Panzern darstellen sollte und somit eine Platzersparnis ermöglichte. Diese Sonderform des Abzeichens bestand aus einem goldfarbenen Gespinst und einem goldfarbenen Panzer. Bei der Verleihung mussten dann entsprechend die anderen Abzeichen, die vorher verliehen wurden, am Ärmel abgenommen werden.



Goldenes Panzervernichtungsabzeichen für den Abschuss von 5 Panzern. Die bis dahin verliehenen, silberfarbenen
Panzervernichtungsabzeichen mussten dann am Ärmel abgenommen werden.



Da das Panzervernichtungsabzeichen von mehreren Herstellern produziert wurde, gab es in der Ausführung kleinere Unterschiede in der Farbe des Geflechtes und in der geometrischen Ausrichtung. Gegen Ende des Krieges sollte den Soldaten nochmal eine besondere „Würdigung“ zu teil werden. Als einen Anreiz gab es nun bei einer bestimmten Anzahl von vernichteten, gegnerischen Panzern das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.

Der Beschluss hierzu kam am 7. März 1945 auf persönlichen Befehl Hitlers (voller Wortlaut):
Zitat: „Der Führer hat heute befohlen, dass jeder Soldat, der mit Panzerfaust oder mit behelfsmäßigen Nahkampfmitteln 6 feindliche Panzer vernichtet, das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes erhält. Abschüsse mit Ofenrohr (Raketenpanzerbüchse 54) unterliegen einer besonderen Bewertung. Diese Bestimmung ist auf dem schnellsten Weg allen Soldaten bekanntzugeben. Sie hat keine rückwirkende Kraft. Die Ritterkreuzvorschläge sind mit kürzester Begründung unter Angabe des Vernichtungsmittels und unter Aufführung der erforderlichen Personalangaben auf dem Fernschreibewege von der eingebenden Stelle unmittelbar an den Chef des Heerespersonalamtes (HPA) im Führerhauptquartier zu richten. Den vorgesetzten Dienststellen ist gleichzeitig Meldung zu erstatten.“ Zitat Ende.


Mehrfachträger ab 5 Abzeichen
Günther Viezenz21
Heinz Heuer13
Adolf Peichl11
Eugené Vaulot10
Johannes-Matthias Hönscheid7
Friedrich Anding6
Hermann Dropmann5
Peter Kiesgen5
Michael Pössinger5
Johannes Lutz5



Es wurden bis Kriegsende schätzungsweise 14.000 Abzeichen verliehen. Bei der Bundeswehr durften diese Abzeichen auch noch getragen werden, da auf diesen kein Hakenkreuz oder ein anderes verfassungsfeindliches Symbol zu sehen ist. Im Zweiten Weltkrieg gab es auch in den Armeen von Finnland, Ungarn und Italien entsprechende Abzeichen.

Quellen


Autor: asuser