Bekanntmachungen der Bibliothek

Auf Grund des historischen Sachbestandes ist es nicht zu vermeiden, dass in dem verwendeten Bildmaterial auch die Abzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen auftauchen. Bezugnehmend auf § 86 und § 86a des StGB machen die Autoren darauf aufmerksam, dass diese ausschließlich im Sinne § 86 Absatz 3 Verwendung finden. Jegliches Anfertigen von Kopien zwecks propagandistischer Verwendung ist hiermit ausdrücklich untersagt. |