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    [INFO] Lehrgänge der Lehranstalten

    Kriegsschule der Streitmacht
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    Hoi Neuling

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    Hoi_Neulings Orden

    Beiträge: 12533

    Registriert: Di 2. Jul 2013, 18:36

    Beitrag Do 7. Aug 2014, 14:11 von Hoi Neuling

    [INFO] Lehrgänge der Lehranstalten

    Lehrgänge der Lehranstalten der Streitmacht

    Die Lehrgänge der Streitmacht sind in 5 Bereiche unterteilt:
    Die Grundausbildung
    Heereslehrgänge
    Luftwaffenlehrgänge
    Marinelehrgänge
    Weiterbildungslehrgänge

    Alle neuen Rekruten werden zuerst einmal die Grundausbildung absolvieren.
    Diese besteht aus 5 Lehrgängen

    Für alle gleich:
    Einführungslehrgang Streitmacht
    Grundlehrgang Streitmacht


    Danach folgen 3 TSK-spezifische Lehrgänge:
    Einführungslehrgang TSK
    Grundlehrgang TSK
    Abschlusslehrgang TSK

    Wenn diese 5 Lehrgänge bestanden sind ist die Grundausbildung beendet

    Im Anschluss gliedern sich die Lehrgänge in Ränge.
    Für jede TSK gibt es:
    Mannschaftslehrgang I
    Mannschaftslehrgang II

    Unteroffizierslehrgang I
    Unteroffizierslehrgang II

    Offizierslehrgang I
    Offizierslehrgang II


    Der Abschluss der Stufe II Lehrgänge qualifizert hierbei zum nächsthöheren Dienstgrad.
    Soll heißen der Abschluss des Mannschaftslehrgangs II qualifiziert zu den Unteroffiziersdienstgraden usw.

    Einzige Ausnahme ist der Offizierslehrgang.
    Im Anschluss an diesen folgt eine Abschlussaufgabe der die Qualifizierung zum Generalsrang ermöglicht.

    Für eine Vertiefung kann als letztes der Generalslehrgang durchgeführt werden der einen auf höhere Dinge vorbereitet.

    WICHTIG
    Im Normalfall durchläuft ein jeder Soldat 1! Laufbahn.
    Heeressoldaten sind nicht qualifiziert die Lehrgänge der Marine zu durchlaufen.
    Es gibt hierbei allerdings eine große Ausnahme: Fallschirmjäger.
    Da diese Infanteristisches Wissen erlangen müssen durchlaufen zukünftige Fallschirmjäger eine wesentlich längere Ausbildung.

    Die einzigen Lehrgänge die zusätzlich durchgeführt werden können sind die Weiterbildungslehrgänge.
    Hierbei mag es gewisse Voraussetzungen geben, aber generell dürfen diese außerhalb des normalen Rahmens absolviert werden.
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    Guderian

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    Guderians Orden

    Beiträge: 38727

    Registriert: Mi 29. Aug 2007, 11:00

    Wohnort: Herten-Westerholt

    Beitrag Mi 23. Nov 2016, 17:56 von Guderian

    Re: [INFO] Lehrgänge der Lehranstalten

    Fristen

    Teilnehmer
    1) Lehrgänge sind vom Teilnehmer des Lehrgangs innerhalb von 1 Woche zu bearbeiten.
    Beginn der Frist ist hierbei der Moment in dem der Dozent den Lehrgang verschickt hat.
    Hierbei gilt, dass bis um 23:59 Uhr des letzen Tages der Lehrgang entgegen genommen werden darf.
    Soll heißen, wenn ein Teilnehmer sich an einem Montag um 12 Uhr Mittags anmeldet, so hat er bis zum folgenden Montag 23:59 Uhr Zeit.

    2) Sollte der Lehrgang 1-2 Stunden Verspätung zur Terminfrist haben liegt es im Ermessen des Dozenten, ob er diesen akzeptiert oder nicht.
    Sollte der Lehrgang signifikant später nach Terminfrist (min. 8 Stunden) eintreffen ohne, dass eine Fristverlängerung beantragt wurde gilt der Lehrgang automatisch als nicht bestanden.

    3) Sollte der Lehrgangsteilnehmer merken, dass er nicht rechtzeitig mit dem Lehrgang fertig wird, so hat er VOR Ende der Terminfrist eine Verlängerung zu beantragen.
    Eine Fristverlängerung nach Ende der Terminfrist darf nur aus besonders schwerwiegenden Gründen gestattet werden.
    Ansonsten gilt 2) und damit ein automatisches Nicht bestanden.

    Dozenten
    1) Dozenten haben Lehrgänge innerhalb von 1 Woche zu korrigieren.
    Hier gilt ebenfalls die Regel, dass 23:59 Uhr des letzten Tages die Frist darstellt.

    2) Der Dozent kann den Teilnehmer darüber informieren, dass er die Frist nicht einhalten kann, und hat dann noch 1 Woche länger Zeit.
    Sollte diese Verzögerung eintreten, muss der Dozent ebenfalls den Schulleiter über die Verzögerung informieren.

    3) Sollte der Dozent den Teilnehmer über keine Verlängerung informieren, so gilt der Lehrgang am 8ten Tag als Bestanden.
    Ausnahmen sind schwerwiegende Gründe.

    4) Der Dozent sollte 1 Woche vor einem Urlaub keine Lehrgänge mehr verschicken um 3) zu vermeiden

    5) Der Dozent hat die Möglichkeit den Lehrgang an einen anderen Dozenten übergeben, nach Absprache mit dem anderen Dozenten und Information der Schule und des Teilnehmers.
    Für den neuen Dozenten gilt dann eine neue 7 Tagesfrist, beginnend mit Erhalt der Unterlagen.
    Dies kann nur 1 einziges mal erfolgen.
    Rule through fear of force, rather than through force itself
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