Di 13. Jan 2015, 09:47 von Loser568
* Ein weiterer Melder des OKMs betritt das Büro um einen Dauerbefehl zu übermitteln. *Meine Herren,
Ein Schreiben des OKMs. Zur Kentnisnahme.
Aus Aktuellem Anlass ergeht folgender Befehl:
Tagesbefehl („Bandenbekämpfungsbefehl“) vom 9.1.1940
Nach hinterhältigen feindlichen Angriffen auf Einheiten oder Einrichtungen des Reiches, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang von direkten Kampfhandlungen stehen, ist folgendes Vorgehen zu beachten.
Für die unmittelbare Abwehr von Gefahren ist rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen. Etwaige sonstige Anordnungen zum Gebrauch von Waffen im betreffenden Gebiet sind hierbei außer Kraft gesetzt. Der Tatort ist weiträumig abzusperren und zu sichern. Sind die entsprechenden Elemente noch nicht gefasst, so ist ein bewaffnetes Suchkommando im Umkreis von drei Kilometern zu Fuß bzw. motorisiert im Umkreis von 10 Kilometern zu kommandieren. Ist absehbar, dass der Feind oder die feindliche Einheit den Angriff einstellt, so sind diese Elemente mit der nötigen Vorsicht dingfest zu machen. Hierbei gelten die Anordnungen zur Bewachung von Straftätern oder Kriegsgefangenen.
Der nächst höhere Vorgesetzte ist unverzüglich über alle gewonnen Erkenntnisse mündlich in Kenntnis zu setzen. Eine abschließende Meldung an das Oberkommando der Streitmacht hat dann zu erfolgen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Dienststellen des Evidenzbüros Abt. IIIb unter Einhaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen informiert werden. Für die weitere Tätigkeit ist diesen Dienststellen die notwendige Unterstützung zu leisten.
"Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." Friedrich Nietzsche
„Man kann einen Krieg beginnen, aber niemals beenden, wenn man will.“ Niccolò Machiavelli