Командующий 62-й А Чуйков вручает гвардейской знамя 39-й гв. сд
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Bildbeschreibung
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Dieses Werk ist nach Absatz 1 Artikel 6 des Gesetzes Nr. 231-FZ der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2006; dem Umsetzungsgesetz für Buch IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, in Russland gemeinfrei (in der Public Domain.)
In der Regel weil:[1]
Der Autor dieser Arbeit vor dem 1. Januar 1945 starb und dieser nicht während des Deutsch-Sowjetischen Kriegs gearbeitet oder an diesem teilgenommen hat.
Diese Arbeit wurde ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym vor 1. Januar 1943 veröffentlicht und der Namen des Autors wurde nicht innerhalb von 50 Jahre nach Veröffentlichung bekannt.
Der Copyright einer juristischen Person ist abgelaufen, weil nach der Veröffentlichung des Werkes mehr als 70 Jahre vergangen sind und wenn das Werk nicht veröffentlicht wurde, weil ab dem Zeitpunkt der Herstellung mehr als 70 Jahre vergangen sind. Dies gilt für
a) nicht-Amateur-Film- oder Fernsehaufnahmen oder Fernsehübertragungen (oder Ausschnitte daraus, einschließlich Einzelbilder), die erstmals vor mehr als 70 Jahren (vor dem 1. Januar 1945 gezeigt wurden).
b) Radio-Aufnahmen (oder deren Teile), die erstmals vor mehr als 70 Jahren (vor dem 1. Januar 1945) ausgestrahlt wurden.
Das Copyright für dieses Werk ist erlöschen, als Teil der Rückgabe von Eigentum (Art. 1151 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Werk muss sich auch in der Public Domain in den Vereinigten Staaten befinden.
[1]Achtung! Wenn der Urheber des Werkes Repressionen ausgesetzt war und postum rehabilitierte wurde beginnt die urheberrechtliche Schutzfrist nicht mit dem Todesdatum, sondern mit dem Datum der Rehabilitation. Wenn das Werk erstmals posthum veröffentlicht wurde, beginnt die Schutzfrist ab dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung, außer der Autor wurde später rehabilitiert, in welchem Fall diese wieder mit dem späteren Datum der Rehabilitation beginnt.
Dieses Werk ist nach Absatz 1 Artikel 6 des Gesetzes Nr. 231-FZ der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2006; dem Umsetzungsgesetz für Buch IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, in Russland gemeinfrei (in der Public Domain.)
In der Regel weil:[1]
Der Autor dieser Arbeit vor dem 1. Januar 1945 starb und dieser nicht während des Deutsch-Sowjetischen Kriegs gearbeitet oder an diesem teilgenommen hat.
Diese Arbeit wurde ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym vor 1. Januar 1943 veröffentlicht und der Namen des Autors wurde nicht innerhalb von 50 Jahre nach Veröffentlichung bekannt.
Der Copyright einer juristischen Person ist abgelaufen, weil nach der Veröffentlichung des Werkes mehr als 70 Jahre vergangen sind und wenn das Werk nicht veröffentlicht wurde, weil ab dem Zeitpunkt der Herstellung mehr als 70 Jahre vergangen sind. Dies gilt für
a) nicht-Amateur-Film- oder Fernsehaufnahmen oder Fernsehübertragungen (oder Ausschnitte daraus, einschließlich Einzelbilder), die erstmals vor mehr als 70 Jahren (vor dem 1. Januar 1945 gezeigt wurden).
b) Radio-Aufnahmen (oder deren Teile), die erstmals vor mehr als 70 Jahren (vor dem 1. Januar 1945) ausgestrahlt wurden.
Das Copyright für dieses Werk ist erlöschen, als Teil der Rückgabe von Eigentum (Art. 1151 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Werk muss sich auch in der Public Domain in den Vereinigten Staaten befinden.
[1]Achtung! Wenn der Urheber des Werkes Repressionen ausgesetzt war und postum rehabilitierte wurde beginnt die urheberrechtliche Schutzfrist nicht mit dem Todesdatum, sondern mit dem Datum der Rehabilitation. Wenn das Werk erstmals posthum veröffentlicht wurde, beginnt die Schutzfrist ab dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung, außer der Autor wurde später rehabilitiert, in welchem Fall diese wieder mit dem späteren Datum der Rehabilitation beginnt.
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